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  19.09.2011 Kein Sonderstatus für Hausärzte

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Die Hausärzte spielten eine wichtige Rolle, aber sie seien Teil eines Ganzen, sagte Gesundheitsminister Didier Burkhalter am Freitag vor den Medien in Bern. «Der Bundesrat hat eine etwas andere Vision.» Anders als in der Initiative werde die Hausarztmedizin im Gegenvorschlag nicht isoliert betrachtet.

Die Volksinitiative «Ja zur Hausarztmedizin» fordert, dass Bund und Kantone für eine ausreichende, allen zugängliche, fachlich umfassende und qualitativ hochstehende medizinische Versorgung der Bevölkerung durch Hausärzte sorgen müssen.

Weiter sollen Bund und Kantone die Hausarztmedizin als wesentlichen Bestandteil der Grundversorgung und als in der Regel erste Anlaufstelle fördern. Schliesslich soll der Bund Vorschriften erlassen, unter anderem über die Aus- und Weiterbildung der Hausärzte sowie den Zugang zum Beruf.
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Grundversorgung nicht auf Hausärzte beschränkt

Gemäss dem Gegenvorschlag sollen sich Bund und Kantone für eine allen zugängliche medizinische Grundversorgung von hoher Qualität einsetzen. Im Gegenvorschlag wird also nicht präzisiert, wer diese Grundversorgung leistet.

Im Zentrum des Gegenvorschlags stehe eine vernetzte, koordinierte und von mehreren Berufsgruppen erbrachte medizinische Grundversorgung, sagte Burkhalter. Es gehe nicht nur um Hausärzte, sondern auch um Ernährungsberaterinnen oder Physiotherapeuten. Bund und Kantone sollen die Hausärzte zwar auch gemäss dem Gegenvorschlag als wesentlichen Bestandteil der Grundversorgung fördern, aber nicht unbedingt als erste Anlaufstelle.
Bund soll Ausbildung regulieren

Weiter steht im Gegenvorschlag, dass der Bund Vorschriften über die Aus- und Weiterbildung für Berufe der medizinischen Grundversorgung und über die Anforderungen zur Ausüben dieser Berufe erlässt. Der Bund würde also umfassendere Gesetzgebungskompetenzen erhalten.

Geändert hat der Bundesrat gegenüber dem Vorentwurf die Formulierung zu weiteren regulierenden Eingriffen. So wollte er zunächst gewisse Dinge nur auf Bundesebene regulieren, sofern es die Sicherstellung der medizinischen Grundversorgung erfordert. Auf diese Einschränkung hat er nun verzichtet.
Keine Vorschriften zur Abgeltung

Im der definitiven Fassung steht, dass der Bund sich an der Erarbeitung von Grundlagen zur Koordination der medizinischen Grundversorgung beteiligen und Massnahmen zur Gewährleistung der Qualität der Leistungen treffen kann.

Im Vorentwurf hatte er zusätzlich vorgeschlagen, dass der Bund auch die Vorschriften zur Abgeltung der Leistungen und zum elektronischen Datenaustausch erlassen kann.
Kritik in der Vernehmlassung

Der Entwurf war in der Vernehmlassung auf Kritik gestossen. Er nehme weder die Anliegen der Initiative auf, noch löse er die drängenden Probleme, lautete der Tenor. Die Hausärzte sahen darin keine Alternative zu ihrer Initiative.

Ob ihnen die definitive Fassung besser gefällt, ist offen: Das Initiativkomitee liess am Freitag verlauten, es wolle sich frühestens nächsten Donnerstag dazu äussern. Auch die Parteien hatten in der Vernehmlassung den Gegenvorschlag kritisiert.
Nicht einfach Strukturerhaltung

Burkhalter zeigte sich dennoch zuversichtlich. Mit dem direkten Gegenvorschlag würden die Anliegen der Initiative aufgenommen, ohne einer einzelnen Berufsgruppe in der Verfassung eine Sonderstellung einzuräumen. Er habe Verständnis für die Anliegen der Hausärzte, sagte Burkhalter. Aber: «Wir wollen den Hausärzten helfen, sich zu entwickeln, nicht ihre Strukturen beizubehalten.»

Manche Forderungen der Initiative seien ausserdem bereits erfüllt, etwa jene nach einem spezifischen Weiterbildungsgang für die Hausarztmedizin. Ferner liefen die Bemühungen um eine grundlegende Revision der Tarifstruktur für ärztliche Leistungen Tarmed. Ziel sei es, die ärztliche Grundversorgung gegenüber heute besserzustellen.

Können sich die Tarifpartner nicht einigen, möchte der Bundesrat die Tarifstruktur selbst festlegen können. Er unterstützt eine parlamentarische Initiative mit dieser Forderung.

Quelle: sda/NZZ Online

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