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Die Invalidenversicherung will nun die Spitex-Pflege für behinderte Kinder doch bezahlen. Der Direktor des Bundesamts für Sozialversicherungen (BSV), Yves Rossier, kündigte in der Sonntagspresse an, der Zugang zum Assistenzbeitrag für Minderjährige werde geöffnet.

Dadurch werden behinderte Kinder den Erwachsenen gleichgestellt. Mit dem Assistenzbeitrag - 30 Franken pro Stunde - können Behinderte Drittpersonen für ihre Betreuung zu Hause entschädigen. BSV-Sprecher Rolf Camenzind bestätigte auf Anfrage der Nachrichtenagentur sda entsprechende Angaben in der «Sonntags-Zeitung» und «Le Matin Dimanche».

Die IV krebst mit dieser Ankündigung von ihrer seit Anfang Jahr gültigen Praxis zurück. In den vergangenen Monaten bezahlte sie nur die medizinische Betreuung von behinderten Kindern. Essen, Trinken, Anziehen und Körperpflege gehörten nicht dazu. Das BSV stützte sich dabei auf ein Bundesgerichtsurteil aus dem Jahr 2010.

Gegen diesen Entscheid protestierten in der Folge verschiedene Behindertenorganisationen. Eltern, die ihre behinderten Kinder zu Hause pflegten, dürften nicht bestraft werden, lautete der Tenor.

Das Bundesamt für Sozialversicherungen (BSV) rechnet mit ein paar Hundert Fällen, für welche die IV künftig die Assistenzbeiträge übernehmen könnte. Die genauen Kriterien erarbeite das BSV bis Ende Jahr, hiess es weiter.

(sda/NZZ online)

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