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Schwerer sexueller Missbrauch von Kindern unter zwölf Jahren soll unverjährbar sein. Mit dieser Bestimmung will der Bundesrat die Unverjährbarkeitsinitiative auf Gesetzesebene umsetzen und die in der Vernehmlassung erhobenen Einwände berücksichtigen.
(sda)

Justizministerin Simonetta Sommaruga hat am Mittwoch die Haltung des Bundesrates zur Umsetzung der Unverjährbarkeits-Initiative präsentiert. Der Bundesrat sei überzeugt, dass mit der Altersgrenze von zwölf Jahren die Volksinitiative angemessen umgesetzt werde, sagte Justizministerin Simonetta Sommaruga am Mittwoch vor den Medien in Bern.

Der Bundesrat habe das Anliegen immer ernst genommen. Das Ja der Bevölkerung interpretiere er als Wunsch, dass Täter in möglichst vielen Fällen lebenslang strafrechtlich verfolgt werden könnten.

52 Prozent sagten Ja
Volk und Stände hatten die Unverjährbarkeits-Initiative am 30. November 2008 gegen den Willen des Bundesrates angenommen: 52 Prozent sagten Ja. Seither steht in der Bundesverfassung, dass die Verfolgung sexueller oder pornografischer Straftaten an Kindern vor der Pubertät und die Strafe für solche Taten unverjährbar sind.

Auf Gesetzesebene müssen nun die Begriffe «Kinder vor der Pubertät» und «sexuelle oder pornografische Straftaten» genauer bestimmt werden. Dies sei nötig, weil die Gerichte sonst die Verfassungsbestimmung nicht einheitlich interpretieren würden, erklärte Sommaruga.

Altersgrenze bei 12 Jahren
Was die Kinder vor der Pubertät betrifft, schlug der Bundesrat zuerst eine Altersgrenze von 10 Jahren vor. Dies stiess jedoch in der Vernehmlassung auf Kritik. Vor allem Ärzteorganisationen machten geltend, dass sich das sexuelle Interesse pädophiler Straftäter häufig auf Kinder zwischen fünf und sechs Jahren sowie zwischen elf und zwölf Jahren richtet.

Der Bundesrat reagierte darauf: In der Botschaft zur Gesetzesrevision, die der Bundesrat am Mittwoch zuhanden des Parlaments verabschiedete, legte er die Altersgrenze bei 12 Jahren fest. Eine noch höhere Altersgrenze wäre nicht zweckmässig, sagte Sommaruga. Die Initiantin hatte eine Alterslimite von 14 Jahren gefordert.

Nur schwere Straftaten
Unverjährbar sind nach dem Willen des Bundesrates künftig sexuelle Handlungen mit Kindern, sexuelle Nötigung, Vergewaltigung und Schändung. Aus der Verfassungsbestimmung lasse sich ableiten, dass es um schwere sexuelle Straftaten gehe, hält das Justiz- und Polizeidepartement fest.

Nicht zum Katalog gehört Kinderpornografie. Beim Konsum kinderpornografischer Darstellungen bestehe kein direkter Kontakt zwischen Opfer und Täter, sagte Sommaruga dazu. Damit seien solche Taten nicht auf derselben Stufe. Wer an der Herstellung von Kinderpornografie beteiligt ist und dabei Kinder missbraucht, könnte hingegen von der Unverjährbarkeit betroffen sein.

Verjährte Taten bleiben verjährt
Nach dem geltenden Gesetz seien nur Völkermord, Verbrechen gegen die Menschlichkeit, Kriegsverbrechen sowie terroristische Handlungen unverjährbar, gab Sommaruga zu bedenken. Eine Ausnahme von der Regel der Verjährung lasse sich nur mit der Schwere einer Tat rechtfertigen.

Ebenfalls umstritten war im Laufe der Debatten über die Initiative und deren Umsetzung die Rückwirkung. Mit dem Vorschlag des Bundesrates hatte sich die Initiantin aber im Vorfeld zufrieden gezeigt. Demnach soll die Unverjährbarkeit auch für Straftaten gelten, die vor der Volksabstimmung begangen wurden, aber zu jenem Zeitpunkt noch nicht verjährt waren. Bereits verjährte Taten bleiben verjährt.

Anzeige bis zum 25. Altersjahr
In Bezug auf unmündige Täter will der Bundesrat die geltende Regelung des Jugendstrafgesetzes beibehalten. Das Opfer kann bis zum 25. Altersjahr eine Anzeige erstatten, und der Täter erhält die Möglichkeit, sich wieder in die Gesellschaft einzugliedern, ohne auf unbestimmte Zeit die Eröffnung eines Strafverfahrens befürchten zu müssen.

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