News
22.02.2012 Bundesrat für Regulierung der Entlöhnung von Stillpausen Thema
Die Entlöhnung von Stillpausen für Arbeitnehmerinnen soll gewährleistet werden. Der Bundesrat hat an seiner heutigen Sitzung entschieden, eine entsprechende parlamentarische Initiative der Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit des Nationalrats (SGK-N) zu unterstützen.Der Bundesrat unterstützt die Ratifikation des Übereinkommens Nr. 183 der Internationalen Arbeitsorganisation über den Mutterschutz (Übereinkommen Nr. 183 der IAO) und schlägt eine Änderung der Verordnung 1 zum Arbeitsgesetz (ArGV 1) zur Festschreibung der Entlöhnung von Stillpausen für Arbeitnehmerinnen vor. Die SGK-N hatte eine diesbezügliche Änderung des Arbeitsgesetzes beantragt, der Bundesrat sieht eine Anpassung der entsprechenden Verordnung als ausreichend an.
Der Bundesrat ist der Auffassung, dass die Ratifikation des Übereinkommens Nr. 183 der IAO möglich ist. Das geltende Recht der Schweiz entspricht weitgehend den Bestimmungen des Übereinkommens mit Ausnahme der Frage zur Entlöhnung von Stillpausen für Arbeitnehmerinnen. Die Frage ist weder im öffentlichen noch im privaten Arbeitsrecht vollständig geregelt und es existiert auch keine Rechtsprechung des Bundesgerichts, die eine Beantwortung dieser Frage erlauben würde.
Der Bundesrat ist der Ansicht, dass die Änderung der Verordnung und die Ratifikation dieses Übereinkommens die Rechtssicherheit fördern und im Rahmen einer kohärenten und solidarischen Politik in Sachen Mutterschutz und Gesundheit sowie zur Förderung der Vereinbarkeit von Familie und Beruf erfolgen. Damit gibt die Schweiz ein positives Zeichen der internationalen Solidarität.
Nach Anpassung der ArGV 1 wird der Bundesrat die Ratifikationsurkunde des Übereinkommens Nr. 183 dem Generaldirektor der IAO überreichen. Er hofft, dass die notwendigen Arbeiten bis Mitte 2013 abgeschlossen sein werden.
19.01.2012 Abstimmungstermin zu Managed Care steht festThema
Das umstrittene Managed-Care-Modell steht auf der Kippe. Ärzte-Vertreter, die Gewerkschaft vpod und die SP haben die nötigen Referendumsstimmen eingereicht. Die Abstimmung findet bereits am 17. Juni 2012 statt.Wer seinen Arzt frei wählen will, soll dafür nicht stärker zur Kasse gebeten werden. 132 837 Stimmbürgerinnen und Stimmbürger sind diesem Argument gefolgt und haben das Referendum gegen eine Revision des Krankenversicherungsgesetzes unterzeichnet.
Damit hat das Stimmvolk das letzte Wort darüber, ob integrierte medizinische Versorgungsnetze über einen differenzierten Selbstbehalt gefördert werden sollen. Geht es nach dem Parlament, sollen Patienten künftig einen Selbstbehalt von 15 Prozent bezahlen müssen, wenn sie sich in der Krankenversicherung nicht einem solchen Managed-Care-Modell anschliessen.
Von Managed Care wird gesprochen, wenn sich Leistungserbringer - etwa Hausärzte, Spezialärzte und Physiotherapeuten - zum Zweck der Koordination der medizinischen Versorgung zusammenschliessen und gemeinsam die Budgetmitverantwortung übernehmen. In solchen Modellen geben die Patienten die freie Arztwahl auf.
Nur wer sich in einem solchen integrierten Ärztenetzwerk behandeln lässt, soll in Zukunft wie heute einen Selbstbehalt von 10 Prozent bezahlen, beschloss das Parlament im Rahmen einer Revision des Krankenversicherungsetzes (KVG).
Mehr bezahlen für weniger Leistung
Wer dagegen den Arzt auch in Zukunft selber wählen will, müsste unter dem neuen System mehr bezahlen als heute, kritisierten die Wortführer der drei verschiedenen Komitees aus dem Gesundheitssektor, die die Unterschriften für das Referendum gesammelt haben.
Ihrer Ansicht nach führt diese «Wettbewerbsverzerrung zugunsten von Managed Care» unter dem Strich zu einer «Rationierung der medizinischen Leistungen». Bisher hätten Krankenkassen bereits bestehenden medizinischen Netzwerken relativ grosszügige Budgets gewährt, sagte Markus Trutmann, Generalsekretär des Dachverbandes der chirurgisch und invasiv tätigen Fachgesellschaften (fmCh).
Werde aber das Ziel des Bundesrats erreicht, 60 Prozent der Bevölkerung in ein Managed-Care-Modell zu drängen, könnten die Krankenkassen dank der viel grösseren Verhandlungsmacht strenge Budgeteinschränkungen durchsetzen. Damit sei eine Rationierung der medizinischen Leistung programmiert, sagte Trutmann weiter.
Umstrittener Effizienzgewinn
Der differenzierte Selbstbehalt führt laut Trutmann zudem dazu, dass nun rasch neue, unseriöse Netzwerke entstehen. Dies gefährde die Qualität der medizinischen Versorgung in der Schweiz.
Die Referendumsführer stellen zudem in Abrede, dass Managed Care - wie vom Parlament erwartet - straffere Behandlungsprozesse, eine höhere Behandlungsqualität und geringere Kosten bringen.
Laut Jacques de Haller, dem Präsidenten des Ärztedachverbandes FMH, gibt es zwar Studien, die heute bei bestimmten bestehenden Managed-Care-Modellen 10 bis 15 Prozent tiefere Kosten ausmachten.
Aus diesen Studien lässt sich gemäss René Haldemann vom Verein für freie Arztwahl nicht ableiten, dass sich die Kostenreduktion auch einstellen würde, wenn künftig 60 Prozent der Versicherten solchen Netzwerken angeschlossen wären. Ausserdem seien die Studien von den Krankenkassen finanziert worden und reine Kostenanalysen. Es gelte aber auch zu prüfen, ob die Behandlungsqualität bei solchen Modellen gleich bleibe.
«Zweiklassenmedizin»
Für Katharina Prelicz-Huber, der Präsidentin der Gewerkschaft vpod, führt die KVG-Revision dazu, dass die freie Arztwahl nur noch habe, wer es sich leisten könne. Das sei eine «Zweiklassenmedizin». Das Problem wird aus ihrer Sicht noch verschärft, weil die Versicherungen nicht überall in der Schweiz solche Modelle anbieten müssen und sich damit Versicherte nicht überall über Managed Care versichern lassen können.
Getragen wird das Referendum von zahlreichen Ärzte- und Gesundheitsorganisationen sowie der Gewerkschaft vpod. Unterstützt wird es auch von der SP, die aber keine Unterschriften sammelte. Gegen das Referendum ausgesprochen hat sich der Verband der Schweizer Hausärzte.
(sda)
22.09.2011 Managed Care: Der EntscheidThema
Nach dem Ständerat hat heute auch der Nationalrat zugestimmt, den Selbstbehalt für jene Versicherten von 10 auf 15 Prozent anzuheben, die sich nicht bei einem Managed-Care-Modell versichern lassen.Bei solchen Versicherungsmodellen schliessen sich Leistungserbringer - etwa Hausärzte, Spezialärzte und Physiotherapeuten - zum Zweck der Koordination der medizinischen Versorgung zusammen. Die Gesundheitspolitiker erhoffen sich von diesen Modellen, bei denen die freie Arztwahl eingeschränkt wird, geringere Kosten bei einer höheren Behandlungsqualität.
Umstritten war in den eidgenössischen Räten vor allem, wie die Menschen überzeugt werden sollen, in ein solches Modell zu wechseln: Sollen sie mit positiven Anreizen - einem tieferen Selbstbehalt - in solche Versicherungsmodelle gelockt werden? Oder sollen die Menschen unter Androhung eines höheren Selbstbehalts in Managed-Care-Verträge getrieben werden?
Ausgewogene Reform für die Ratsrechte
Heute sind bloss 10 Prozent aller Versicherten einem integrierten Versorgungsnetz angeschlossen. Ziel von Gesundheitsminister Didier Burkhalter ist ein Anteil von 60 Prozent.
Die Frage des Anreizmodells war derart umstritten, dass Vertreter beider Räte nach drei Verhandlungsrunden in die Einigungskonferenz mussten, um eine Lösung zu finden. Der Nationalrat stimmte deren Vorschlägen am Donnerstag nun mit 111 zu 39 Stimmen bei 10 Enthaltungen zu. Der Ständerat segnete die Vorlage bereits letzte Woche ab. Sie ist nun bereit für die Schlussabstimmung.
Für die Reform sprachen sich die FDP, die CVP sowie die SVP aus. Die Richtung der Vorlage stimme, sagte etwa SVP-Gesundheitspolitiker Toni Bortoluzzi (ZH). Allen Beteiligten - den Versicherungen, den Ärzten und den Patienten - werde etwas abverlangt. Gleichzeitig würden die Prämien stabilisiert.
«Substanzlose Prestigevorlage» für die Linke
Diese Stabilisierung ist aus Sicht der SP nur möglich, weil gleichzeitig die Patienten über den höheren Selbstbehalt zur Kasse gebeten werden. Vollends aus dem Lot geraten ist die Vorlage nach Ansicht der meisten SP-Vertreter, weil die Räte darauf verzichteten, den Krankenkassen vorzuschreiben, in der ganzen Schweiz mindestens ein Managed-Care-Modell anzubieten.
Nach den Beschlüssen der Räte haben die Versicherer drei Jahre Zeit, Angebote aufzubauen. Während dieser Zeit sollen die neuen Ansätze für den Selbstbehalt noch nicht gelten. Erst wenn sich dann zeigen sollte, dass es nicht schweizweit flächendeckend solche Angebote gibt, könnte der Bundesrat eine Angebotspflicht verhängen.
Ohne dieses Obligatorium sei die Gesetzesrevision eine «substanzlose Prestigevorlage», die bloss die Patienten mehr belaste, kritisierte SP-Gesundheitspolitikerin Jacqueline Fehr (ZH).
Referendum wahrscheinlich
Nachdem die Vorlagen zur Pflegefinanzierung und zur Spitalfinanzierung zu einer Mehrbelastung der Versicherten geführt hätten, könne eine zusätzliche Belastung der Patienten nicht hingenommen werden. Das Volk müsse nun wohl entscheiden, sagte sie mit Blick auf das als sicher geltende Referendum aus Ärztekreisen.
CVP-Gesundheitspolitikerin Ruth Humbel (AG) verteidigte im Namen der Kommission die Reform. Sie betonte etwa, dass die Vorlage für Chronischkranke eine Entlastung bringe. Dafür sorgt die Bestimmung, dass Versicherte, die zu Managed Care wechseln, über ihre im Versicherungsvertrag festgelegte Jahresfranchise hinaus nur noch einen Selbstbehalt von total 500 Franken statt 700 Franken bezahlen sollen.
Ausserdem beinhalte die Vorlage auch Anpassungen beim Risikoausgleich, mit denen Bundesrat und Parlament die Jagd der Krankenkassen nach guten Risiken erschweren soll. Dieser neue Risikoausgleich sei ohne diese Vorlage nicht so schnell wieder zu haben, sagte sie an die Adresse der Linken, die bei einer Ablehnung von Managed Care durch das Volk, den Risikoausgleich separat durchsetzen möchte.
Quelle: sda/TA Online
19.09.2011 Kein Sonderstatus für HausärzteThema
Die Hausärzte spielten eine wichtige Rolle, aber sie seien Teil eines Ganzen, sagte Gesundheitsminister Didier Burkhalter am Freitag vor den Medien in Bern. «Der Bundesrat hat eine etwas andere Vision.» Anders als in der Initiative werde die Hausarztmedizin im Gegenvorschlag nicht isoliert betrachtet.Die Volksinitiative «Ja zur Hausarztmedizin» fordert, dass Bund und Kantone für eine ausreichende, allen zugängliche, fachlich umfassende und qualitativ hochstehende medizinische Versorgung der Bevölkerung durch Hausärzte sorgen müssen.
Weiter sollen Bund und Kantone die Hausarztmedizin als wesentlichen Bestandteil der Grundversorgung und als in der Regel erste Anlaufstelle fördern. Schliesslich soll der Bund Vorschriften erlassen, unter anderem über die Aus- und Weiterbildung der Hausärzte sowie den Zugang zum Beruf.
Anzeige:
Grundversorgung nicht auf Hausärzte beschränkt
Gemäss dem Gegenvorschlag sollen sich Bund und Kantone für eine allen zugängliche medizinische Grundversorgung von hoher Qualität einsetzen. Im Gegenvorschlag wird also nicht präzisiert, wer diese Grundversorgung leistet.
Im Zentrum des Gegenvorschlags stehe eine vernetzte, koordinierte und von mehreren Berufsgruppen erbrachte medizinische Grundversorgung, sagte Burkhalter. Es gehe nicht nur um Hausärzte, sondern auch um Ernährungsberaterinnen oder Physiotherapeuten. Bund und Kantone sollen die Hausärzte zwar auch gemäss dem Gegenvorschlag als wesentlichen Bestandteil der Grundversorgung fördern, aber nicht unbedingt als erste Anlaufstelle.
Bund soll Ausbildung regulieren
Weiter steht im Gegenvorschlag, dass der Bund Vorschriften über die Aus- und Weiterbildung für Berufe der medizinischen Grundversorgung und über die Anforderungen zur Ausüben dieser Berufe erlässt. Der Bund würde also umfassendere Gesetzgebungskompetenzen erhalten.
Geändert hat der Bundesrat gegenüber dem Vorentwurf die Formulierung zu weiteren regulierenden Eingriffen. So wollte er zunächst gewisse Dinge nur auf Bundesebene regulieren, sofern es die Sicherstellung der medizinischen Grundversorgung erfordert. Auf diese Einschränkung hat er nun verzichtet.
Keine Vorschriften zur Abgeltung
Im der definitiven Fassung steht, dass der Bund sich an der Erarbeitung von Grundlagen zur Koordination der medizinischen Grundversorgung beteiligen und Massnahmen zur Gewährleistung der Qualität der Leistungen treffen kann.
Im Vorentwurf hatte er zusätzlich vorgeschlagen, dass der Bund auch die Vorschriften zur Abgeltung der Leistungen und zum elektronischen Datenaustausch erlassen kann.
Kritik in der Vernehmlassung
Der Entwurf war in der Vernehmlassung auf Kritik gestossen. Er nehme weder die Anliegen der Initiative auf, noch löse er die drängenden Probleme, lautete der Tenor. Die Hausärzte sahen darin keine Alternative zu ihrer Initiative.
Ob ihnen die definitive Fassung besser gefällt, ist offen: Das Initiativkomitee liess am Freitag verlauten, es wolle sich frühestens nächsten Donnerstag dazu äussern. Auch die Parteien hatten in der Vernehmlassung den Gegenvorschlag kritisiert.
Nicht einfach Strukturerhaltung
Burkhalter zeigte sich dennoch zuversichtlich. Mit dem direkten Gegenvorschlag würden die Anliegen der Initiative aufgenommen, ohne einer einzelnen Berufsgruppe in der Verfassung eine Sonderstellung einzuräumen. Er habe Verständnis für die Anliegen der Hausärzte, sagte Burkhalter. Aber: «Wir wollen den Hausärzten helfen, sich zu entwickeln, nicht ihre Strukturen beizubehalten.»
Manche Forderungen der Initiative seien ausserdem bereits erfüllt, etwa jene nach einem spezifischen Weiterbildungsgang für die Hausarztmedizin. Ferner liefen die Bemühungen um eine grundlegende Revision der Tarifstruktur für ärztliche Leistungen Tarmed. Ziel sei es, die ärztliche Grundversorgung gegenüber heute besserzustellen.
Können sich die Tarifpartner nicht einigen, möchte der Bundesrat die Tarifstruktur selbst festlegen können. Er unterstützt eine parlamentarische Initiative mit dieser Forderung.
Quelle: sda/NZZ Online
09.08.2011 IV will Spitex-Pflege für behinderte Kinder wieder bezahlenThema
Die Invalidenversicherung will nun die Spitex-Pflege für behinderte Kinder doch bezahlen. Der Direktor des Bundesamts für Sozialversicherungen (BSV), Yves Rossier, kündigte in der Sonntagspresse an, der Zugang zum Assistenzbeitrag für Minderjährige werde geöffnet.Dadurch werden behinderte Kinder den Erwachsenen gleichgestellt. Mit dem Assistenzbeitrag - 30 Franken pro Stunde - können Behinderte Drittpersonen für ihre Betreuung zu Hause entschädigen. BSV-Sprecher Rolf Camenzind bestätigte auf Anfrage der Nachrichtenagentur sda entsprechende Angaben in der «Sonntags-Zeitung» und «Le Matin Dimanche».
Die IV krebst mit dieser Ankündigung von ihrer seit Anfang Jahr gültigen Praxis zurück. In den vergangenen Monaten bezahlte sie nur die medizinische Betreuung von behinderten Kindern. Essen, Trinken, Anziehen und Körperpflege gehörten nicht dazu. Das BSV stützte sich dabei auf ein Bundesgerichtsurteil aus dem Jahr 2010.
Gegen diesen Entscheid protestierten in der Folge verschiedene Behindertenorganisationen. Eltern, die ihre behinderten Kinder zu Hause pflegten, dürften nicht bestraft werden, lautete der Tenor.
Das Bundesamt für Sozialversicherungen (BSV) rechnet mit ein paar Hundert Fällen, für welche die IV künftig die Assistenzbeiträge übernehmen könnte. Die genauen Kriterien erarbeite das BSV bis Ende Jahr, hiess es weiter.
(sda/NZZ online)
27.06.2011 Streit um Managed-Care-Vorlage geht weiterThema
Wie die Parlamentsdienste mitteilten, ist die Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit (SGK) in der so genannten Managed-Care-Vorlage dem Ständerat nur in einem Nebenpunkt entgegengekommen.Sie empfiehlt ihrem Rat, wie vom Ständerat vorgeschlagen, einen jährlichen Höchstbetrag für den Selbstbehalt festzulegen. Demnach sollen Normalversicherte pro Jahr höchstens 1000 Franken selber berappen müssen. Wer sich einem Managed-Care-Versicherungsmodell anschliesst, soll maximal 500 Franken selber bezahlen. Mit 18 zu 5 Stimmen sprach sich die SGK aber dagegen aus, diese Obergrenze periodisch der Kostenentwicklung anzupassen.
Von integrierten Versorgungsnetzen oder Managed Care wird gesprochen, wenn sich Leistungserbringer – etwa Hausärzte, Spezialärzte und Physiotherapeuten – zum Zweck der Koordination der medizinischen Versorgung zusammenschliessen.
Patienten geben dabei die freie Arztwahl auf. Von diesen Modellen versprechen sich die Gesundheitspolitiker straffere Behandlungsprozesse, eine höhere Behandlungsqualität und geringere Kosten, letzteres unter anderem weil die Netze Budgetmitverantwortung übernehmen müssen.
Nach wie vor deutlich abgelehnt wird von der SGK der zweite Pfeiler des ständerätlichen Kompromissvorschlags. Mit 14 zu 10 Stimmen empfiehlt die Kommission ihrem Rat, an der bisherigen Position festzuhalten und die Versicherten mit der Androhung eines höheren Selbstbehalts in ein Managed-Care-Modell zu treiben.
Nach dem Willen des Nationalrats sollen Normalversicherte, die nicht auf die freie Arztwahl verzichten wollen, künftig 20 Prozent Selbstbehalt bezahlen. Nur wer sich Managed Care anschliesst soll wie heute 10 Prozent bezahlen.
Der Ständerat dagegen will nicht nur mit der Peitsche drohen. Er will auch mit Zuckerbrot locken, indem Managed-Care-Versicherte künftig nur noch 7,5 Prozent Selbstbehalt bezahlen sollen. Für alle anderen würde der Selbstbehalt auf 15 Prozent angehoben.
Nun wird es in der Herbstsession 2011 voraussichtlich zu einer Einigungskonferenz kommen.
23.06.2011 Sexueller Missbrauch von unter 12-Jährigen als GrenzeThema
Schwerer sexueller Missbrauch von Kindern unter zwölf Jahren soll unverjährbar sein. Mit dieser Bestimmung will der Bundesrat die Unverjährbarkeitsinitiative auf Gesetzesebene umsetzen und die in der Vernehmlassung erhobenen Einwände berücksichtigen.(sda)
Justizministerin Simonetta Sommaruga hat am Mittwoch die Haltung des Bundesrates zur Umsetzung der Unverjährbarkeits-Initiative präsentiert. Der Bundesrat sei überzeugt, dass mit der Altersgrenze von zwölf Jahren die Volksinitiative angemessen umgesetzt werde, sagte Justizministerin Simonetta Sommaruga am Mittwoch vor den Medien in Bern.
Der Bundesrat habe das Anliegen immer ernst genommen. Das Ja der Bevölkerung interpretiere er als Wunsch, dass Täter in möglichst vielen Fällen lebenslang strafrechtlich verfolgt werden könnten.
52 Prozent sagten Ja
Volk und Stände hatten die Unverjährbarkeits-Initiative am 30. November 2008 gegen den Willen des Bundesrates angenommen: 52 Prozent sagten Ja. Seither steht in der Bundesverfassung, dass die Verfolgung sexueller oder pornografischer Straftaten an Kindern vor der Pubertät und die Strafe für solche Taten unverjährbar sind.
Auf Gesetzesebene müssen nun die Begriffe «Kinder vor der Pubertät» und «sexuelle oder pornografische Straftaten» genauer bestimmt werden. Dies sei nötig, weil die Gerichte sonst die Verfassungsbestimmung nicht einheitlich interpretieren würden, erklärte Sommaruga.
Altersgrenze bei 12 Jahren
Was die Kinder vor der Pubertät betrifft, schlug der Bundesrat zuerst eine Altersgrenze von 10 Jahren vor. Dies stiess jedoch in der Vernehmlassung auf Kritik. Vor allem Ärzteorganisationen machten geltend, dass sich das sexuelle Interesse pädophiler Straftäter häufig auf Kinder zwischen fünf und sechs Jahren sowie zwischen elf und zwölf Jahren richtet.
Der Bundesrat reagierte darauf: In der Botschaft zur Gesetzesrevision, die der Bundesrat am Mittwoch zuhanden des Parlaments verabschiedete, legte er die Altersgrenze bei 12 Jahren fest. Eine noch höhere Altersgrenze wäre nicht zweckmässig, sagte Sommaruga. Die Initiantin hatte eine Alterslimite von 14 Jahren gefordert.
Nur schwere Straftaten
Unverjährbar sind nach dem Willen des Bundesrates künftig sexuelle Handlungen mit Kindern, sexuelle Nötigung, Vergewaltigung und Schändung. Aus der Verfassungsbestimmung lasse sich ableiten, dass es um schwere sexuelle Straftaten gehe, hält das Justiz- und Polizeidepartement fest.
Nicht zum Katalog gehört Kinderpornografie. Beim Konsum kinderpornografischer Darstellungen bestehe kein direkter Kontakt zwischen Opfer und Täter, sagte Sommaruga dazu. Damit seien solche Taten nicht auf derselben Stufe. Wer an der Herstellung von Kinderpornografie beteiligt ist und dabei Kinder missbraucht, könnte hingegen von der Unverjährbarkeit betroffen sein.
Verjährte Taten bleiben verjährt
Nach dem geltenden Gesetz seien nur Völkermord, Verbrechen gegen die Menschlichkeit, Kriegsverbrechen sowie terroristische Handlungen unverjährbar, gab Sommaruga zu bedenken. Eine Ausnahme von der Regel der Verjährung lasse sich nur mit der Schwere einer Tat rechtfertigen.
Ebenfalls umstritten war im Laufe der Debatten über die Initiative und deren Umsetzung die Rückwirkung. Mit dem Vorschlag des Bundesrates hatte sich die Initiantin aber im Vorfeld zufrieden gezeigt. Demnach soll die Unverjährbarkeit auch für Straftaten gelten, die vor der Volksabstimmung begangen wurden, aber zu jenem Zeitpunkt noch nicht verjährt waren. Bereits verjährte Taten bleiben verjährt.
Anzeige bis zum 25. Altersjahr
In Bezug auf unmündige Täter will der Bundesrat die geltende Regelung des Jugendstrafgesetzes beibehalten. Das Opfer kann bis zum 25. Altersjahr eine Anzeige erstatten, und der Täter erhält die Möglichkeit, sich wieder in die Gesellschaft einzugliedern, ohne auf unbestimmte Zeit die Eröffnung eines Strafverfahrens befürchten zu müssen.
20.04.2011 meineimpfungen.ch ist online